§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Pascal Streck – SPS Programmierung, Am Eckenacker 13, 77740 Bad Peterstal-Griesbach (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich SPS-Programmierung, HMI-Visualisierung, Inbetriebnahme, Schulung und damit verbundene Tätigkeiten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungsänderungen oder -ergänzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und unentgeltlich alle Informationen, Unterlagen, Pläne, Schaltbilder und Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
Bei Inbetriebnahmen vor Ort gewährleistet der Auftraggeber die Einsatzbereitschaft der Anlage, einen sicheren Arbeitsplatz sowie die Anwesenheit eines fachkundigen Ansprechpartners. Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
Bei Verzug aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Lieferengpässe, Erkrankung), verlängern sich die Termine entsprechend.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Leistungen nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze. Reisezeiten werden anteilig berechnet, Reisekosten nach tatsächlichem Aufwand erstattet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 7 Abnahme
Soweit eine Abnahme der Leistungen vereinbart ist, hat sie unverzüglich nach Fertigstellung und Übergabe zu erfolgen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen unter Angabe konkreter Mängel, gelten die Leistungen als abgenommen.
Die Inbetriebsetzung der Anlage durch den Auftraggeber gilt als konkludente Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt wurden.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Bei Mängeln ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie endgültig verweigert, kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Übergabe, soweit nicht zwingend gesetzlich längere Fristen gelten.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei – insbesondere technische Unterlagen, Konstruktionspläne, Quellcode und Geschäftsdaten – geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von fünf Jahren fort.
§ 11 Nutzungsrechte an Software und Quellcode
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber an der speziell für ihn entwickelten Software ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Anlagen und Maschinen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, allgemeingültige Programmbausteine, Funktionsblöcke und Frameworks, die unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt wurden, weiterhin in anderen Projekten einzusetzen.
§ 12 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen. Er steht für deren Auswahl mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ein.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Krieg, Streik, Aussperrung, Pandemie, behördliche Anordnungen, Stromausfälle und sonstige unverschuldete Betriebsstörungen – berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 14 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund jederzeit gekündigt werden. Ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
Bei Kündigung durch den Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen vollumfänglich zu vergüten.
§ 15 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Hinweise zum Datenschutz beim Besuch der Website finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 17 Stand
Diese AGB sind gültig ab Januar 2024.