Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

§1 Parteien

1.1 Pascal Streck – SPS Programmierung nachfolgend auch Auftragnehmer genannt.

1.2 Kunde nachfolgend auch Auftraggeber genannt.

§2 Geltung

2.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pascal Streck – SPS Programmierung sind die Grundlage sämtlicher Geschäfte & Dienstleistungen. Änderungen dieser sind nur rechtswirksam, wenn diese schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt werden.

2.2 Sämtliche entgegenwirkende Geschäfts- & Auftragsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen.

§3 Angebote

3.1 Angebote sind unverbindlich und ab Ausstelldatum zwei Wochen gültig.

3.2 Änderungen eines Angebots müssen schriftlich erfragt und bestätigt werden. Änderungen in Form einer abgeänderten Bestellung werden nicht akzeptiert.

3.3 Eine Bestellung muss immer in Verbindung mit einer Angebotsnummer erfolgen.

3.4 Eine vertragliche Verpflichtung kommt erst zu Stande, wenn der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält.

§4 Preise

Die Preise von Dienstleistungen und verschiedenen Auftragsumfängen gelten gemäß der Auftragsbestätigung und des verbundenen Angebots.

§5 Zahlungsbedingungen

5.1 Anzahlungsrechnung – 40% des Auftragsbestellwerts zzgl. Umsatzsteuer
Die Anzahlungsrechnung wird mit der Auftragsbestätigung gestellt.

5.2 Zwischenrechnung – 50% des Auftragsbestellwerts zzgl. Umsatzsteuer
Diese wird mit der erfolgreichen Beendigung der Inbetriebnahme mit schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers fällig.

5.3 Abschlussrechnung – 10% des Auftragsbestellwerts zzgl. Umsatzsteuer
Nach erfolgreicher Beendigung des Auftragsvolumens mit schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers wird der Auftrag mit dieser Rechnung geschlossen.

§6 Stornierung

6.1 Durch den Kunden:
Im Fall einer Stornierung des Kunden trägt der Auftraggeber einen Teil der bereits angefallenen Kosten (Arbeitsstunden, Software, Vertrieb- & Verwaltungskosten etc.), sowie einen Anteil des Gewinns. (Mindestens 25% des Auftragswerts)

6.2 Durch den Auftragnehmer:
Kann der Auftragnehmer aus wichtigen Gründen die Leistung nicht erbringen, so kann er von dem Vertrag zurücktreten.

§7 Änderungen & Zusätze

7.1 Änderungen & zusätzliche Leistungen des laufenden Auftrags müssen schriftlich erfasst und angefordert werden.

7.2 Nach Prüfung der Umsetzbarkeit, werden die Mehraufwendungen dem Kunden in einem zusätzlichen Angebot unterbreitet.

7.3 Sollten die Änderungen nicht in dem vereinbarten Leistungszeitraum erbracht werden können, so wird dies direkt mit dem Kunden kommuniziert.

§8 Verzögerungen

Liefertermine sind nur gültig, solange es im Leistungszeitraum keine unvorhersehbaren Ereignisse, wie z.B. Lieferengpässe, Konstruktionsfehler, defekte Gerätschaften auftreten.

§9 Zusammenarbeit

9.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

9.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

9.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

9.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellver­treter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

9.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

9.6 Über den Informationsaustausch in Besprechungen mit dem Kunden wird von Pascal Streck – SPS Programmierung ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.

§10 Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1 Der Kunden unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört ins­besondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software (sofern notwendig), soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

10.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

10.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat er diese umgehend dem Auftragnehmer in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

10.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

§11 Termine

11.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Pascal Streck – SPS Programmierung nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

11.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

11.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigen diesen, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Pascal Streck – SPS Programmierung wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

§12 Urheberrecht

12.1 Pascal Streck – SPS Programmierung gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich, zeitlich und umfänglich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.

12.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig, außer es wurde in der Auftragsbestätigung gesondert bestätigt. Ansonsten ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

12.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Der Auftragnehmer kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

§13 Gewährleistung

13.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Betriebsbereiter Übergabe oder ggf. Auftragsende.

13.2 Der Gewährleistung umfasst die Softwarefunktionen des Auftragsumfangs, sowie falls gegeben Komponenten. Gewährleistet wird die einwandfreie Funktion der Anlage unter Voraussetzung von geschultem Bedienerpersonals, sachgerechter Behandlung und Umgang der Technik, sowie der Einhaltung von Bedienungsanweisungen.

13.3 Schäden, welche durch normalen Verschleiß verursacht werden, sind kein Teil der Gewährleistung.

13.4 Die Beseitigung kleinerer anlagenspezifischer Störungen gehört nicht zur Gewährleistungspflicht.

§14 Haftung

14.1 Pascal Streck – SPS Programmierung haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

14.2 Für folgende Dinge wird keine Haftung übernommen:

  • Sachschäden / Folgeschäden an der Anlage wegen Konstruktionsfehlern

  • Fehlerhafte Bedienung/Handhabung durch ungeschultes Personal

  • Für Aufwendungen / Kosten, die dem Kunden entstanden sind, wenn die erreichte Stückzahl nicht eingehalten werden kann

  • Bauteilauswertung/Fehlerauswertung der Anlage und deren Folgefehler

14.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für irgendwelche indirekten Kosten oder Folgeschäden, Energieausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit der Betriebsunterbrechung verbunden sind.

§15 Geheimhaltung und Presseerklärung

15.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

15.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

15.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

15.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

15.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.

§16 Sonstiges

Pascal Streck – SPS Programmierung darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Ebenfalls darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

§17 Schlussbestimmungen

17.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

17.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

17.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

17.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

17.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Pascal Streck – SPS Programmierung in Offenburg.

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